Bayer

Lichttherapie

Die Lichttherapie nutzt gezielte UVB- oder UVA-Strahlung zur Behandlung entzündlicher Hauterkrankungen wie Psoriasis oder Neurodermitis. Durch die Bestrahlung wird die Haut beruhigt und Entzündungen werden reduziert. Sie ist eine effektive, gut verträgliche Methode, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt wird.

DIANA BAYER
Fachärztin für Dermatologie

Als Fachärztin für Dermatologie blicke ich auf mehrere Jahre Erfahrung in verschiedenen klinischen sowie ambulanten Einrichtungen zurück, in denen ich meine Expertise kontinuierlich vertiefen konnte.

Seit Oktober 2024 habe ich die Praxis von Dr. Franz Wach übernommen, in der ich zuvor bereits als angestellte Ärztin tätig war. Die Praxis nun in seinem Sinne weiterzuführen und zugleich eigene Impulse einzubringen, ist für mich eine besondere Verantwortung - und eine große Freude.

Mir ist es wichtig, Sie nicht nur medizinisch kompetent, sondern auch menschlich zu betreuen. Dazu gehört für mich eine ehrliche und verständliche Beratung auf Augenhöhe. Ich nehme mir Zeit, Ihre Fragen zu beantworten, Ihre Anliegen ernst zu nehmen und gemeinsam mit Ihnen die passende Behandlung zu finden.

Behandlungen

Verschiedene Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten

Die UVA- und UVB 311nm-Bestrahlung ist eine gezielte Form der Lichttherapie, die speziell bei entzündlichen Hauterkrankungen wie Psoriasis und Neurodermitis eingesetzt wird. Durch die Anwendung von UVB-Strahlung mit einer Wellenlänge von 311 nm wird die Haut gezielt behandelt, um entzündliche Prozesse zu lindern und die Heilung zu fördern.

Die Bade- oder Creme-PUVA-Therapie ist eine gezielte Lichttherapie, die bei chronischen Hauterkrankungen eingesetzt wird. Bei der Bade-PUVA-Therapie nimmt der Patient ein Bad in einer speziellen Lösung, während bei der Creme-PUVA-Therapie das Medikament direkt auf die Haut aufgetragen wird. Nach der Anwendung des Medikaments folgt die Bestrahlung mit UVA-Licht, um die entzündlichen Prozesse zu verringern und die Hautregeneration zu fördern.

Vorsorge und Screening

Regelmäßige Hautkrebsvorsorge ist essenziell, um Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu handeln. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening, das direkt über die Krankenkassenkarte abgerechnet wird. Viele Krankenkassen übernehmen die Untersuchung auch bereits vor dem 35. Lebensjahr oder ermöglichen eine jährliche Kontrolle. Informieren Sie sich bzgl. der Kostenübernahme vorab auf der Website Ihrer Krankenkasse und lassen sich dort ausführlich beraten, denn je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Leistungen übernommen.